Als unabhängige Gutachter bewerten wir den entstandenen Schaden am Motorrad in vollem Umfang zweckmäßig und neutral. Der Unfallgegner ist verpflichtet den Zustand wiederherzustellen, der bestehen würde, wenn es nicht zum Schaden am Motorrad gekommen wäre. Daher gibt Ihnen ein Schadengutachten die nötige Sicherheit im weiteren Verfahren vor Gericht. Mit diesem können Sie Ihre Ansprüche gegen den Unfallgegner bzw. dessen eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer nachweisen und durchsetzen. Nachstehende Kosten sind nach einem unverschuldeten Unfall erstattungsfähig:
Unsere Leistungen: